Pensionen

Die CNAP ist der Ansprechpartner für alle Versicherten des allgemeinen Pensionsversicherungssystems (Arbeitnehmer des Privatsektors sowie Selbstständige). Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehört die Gewährung von Pensionen.

Im Rahmen des allgemeinen Pensionsversicherungssystems kann die Pensionierung von Versicherten beantragt werden, wenn sie die Altersgrenze für die Erwerbstätigkeit erreicht oder lange genug Beiträge gezahlt haben, um ihre Pensionsansprüche geltend zu machen.

Die gewährten Leistungen werden auf der Grundlage der Beschäftigungsjahre und der eingezahlten Beiträge berechnet, welche zusammen den Versicherungsverlauf bilden.

Die Pensionsversicherung sieht verschiedene Alterspensionen vor, die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen unterliegen. Je nach Versicherungsverlauf kann sich der Versicherte entscheiden für

  • eine Alterspension oder
  • eine vorzeitige Alterspension.

Die Invalidenpension ist eine Ersatzleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen einem Versicherten gewährt werden kann, dessen Gesundheitszustand es ihm unmöglich macht, weiter zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Im Falle des Ablebens eines Versicherten oder eines Empfängers einer Alters- oder Invalidenpension kann von der CNAP im Rahmen der Hinterbliebenenleistungen eine Hinterbliebenenpension gezahlt werden.

Die Zuerkennung einer Pension erfolgt nicht von selbst. Jeder Betroffene muss den Pensionsantrag eigenständig stellen, da die Leistungen im Bereich der Pensionsversicherung nur nach Vorlage eines formellen Antrags ausgezahlt werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am