Versicherungsverlauf

Die Bewilligung und Berechnung einer Pension eines Versicherten im allgemeinen Pensionssystem beruht immer auf einem Versicherungsverlauf, der sich aus Versicherungszeiten zusammensetzt.

Personen, die in Luxemburg entweder eine abhängige Beschäftigung im Privatsektor oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben oder Zeiten nachweisen können, die solchen Beschäftigungszeiten gleichgestellt sind, sind im allgemeinen Pensionsversicherungssystem pflichtversichert.

Man unterscheidet zwischen beitragsgedeckten und nicht beitragsgedeckten Zeiten.

Beitragsgedeckte Zeiten sind:

Nicht beitragsgedeckte Zeiten sind:

  • Ergänzungszeiten, die verschiedene Lebenssituationen berücksichtigen. Ergänzungszeiten werden nur berücksichtigt, wenn sie sich nicht mit luxemburgischen oder internationalen beitragspflichtigen Zeiten überschneiden.

Die Registrierung der Versicherten, die Festsetzung und der Einzug der Beiträge fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS).

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