Organisation

Die CNAP ist eine Institution der sozialen Sicherheit mit dem Charakter einer öffentlichen Einrichtung, die mit der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit ausgestattet ist.

Die CNAP wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der sich aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber sowie der angestellten und selbstständigen Versicherten zusammensetzt. Die Ernennung der Bevollmächtigten erfolgt durch die verschiedenen Berufskammern auf der Grundlage der Wahlergebnisse, die bei den Wahlen für diese Kammern erzielt wurden. Der Staat ist auf der Ebene des Verwaltungsrats durch einen verbeamteten Vorsitzenden vertreten. Die Handlungen des Präsidenten und des Verwaltungsrats im Rahmen ihrer Befugnisse sind für die Sozialversicherungsinstitution bindend.

Das Personal der CNAP hat einen Status, der dem der Staatsbeamten nachempfunden ist.

Die Sozialversicherungsanstalten unterliegen der Aufsicht der Regierung, die von der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (IGSS) ausgeübt wird.

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