Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Caisse nationale d’assurance pension" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.cnap.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige 'title'-Bezeichnungen von Links geben nicht genau die sichtbare Überschrift wieder, aber sie ermöglichen es dennoch, den Link-Zielort zu erkennen.
  • Einige Listen sind von den Hilfstechnologien nicht immer als solche erkennbar.
  • Sprachwechsel werden nicht deklariert oder sind bei bestimmten Begriffen unangemessen.
  • Vorkommen von leeren Tags, die zu Darstellungszwecken in den Suchergebnissen verwendet werden.
  • Im Hauptmenü sind die Listen der Untermenüs von ihrem übergeordneten Menü aus mit der Tastatur über die Tastaturtasten „Pfeil nach oben“, „Pfeil nach unten“ und „Leerzeichen“ erreichbar. Diese Steuerelemente können mit Befehlen von Hilfstechnologien kollidieren und den Zugriff auf diese Inhalte verhindern. Der Zugriff auf diese Unterseiten ist jedoch über die Seite „Sitemap“ möglich, die über die Fußzeile erreicht werden kann, oder über die übergeordnete Seite (erste Menüebene).
  • Einige Komponenten der Benutzeroberfläche weisen Lücken in der Kompatibilität mit Hilfstechnologien auf: Bei diesen Inhalten wurde überprüft, ob die Nichtkonformitäten, die sie betreffen, den Zugang zu den Informationen nicht blockieren. Sollte sich ein Inhalt dennoch als nicht barrierefrei erweisen, verpflichten wir uns, auf Anfrage eine barrierefreie Version des Inhalts zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktdaten“). Eine barrierefreie Neugestaltung dieser Komponenten
    • In der gezoomten und oder für kleine Bildschirme angepassten Version befindet sich die Schaltfläche zum Schließen des Navigationsmenüs außerhalb des Dialogfensters. Diese Schaltfläche bleibt trotzdem mit der Tastatur erreichbar.
    • In der gezoomten oder für kleine Bildschirme geeigneten Version befindet sich die Schaltfläche zum Schließen der Suchfilter außerhalb des Dialogfensters. Diese Schaltfläche ist jedoch weiterhin mit der Tastatur erreichbar.
    • In der gezoomten oder für kleine Bildschirme geeigneten Version befindet sich die Schaltfläche zum Schließen des Inhaltsverzeichnisses außerhalb des Dialogfensters. Diese Schaltfläche ist jedoch weiterhin mit der Tastatur erreichbar.
  • Schwache Zugänglichkeit der Hilfeseite

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente sind mit der Norm EN 301 549 V3.2.1 vereinbar; der Umfang der Dokumente, die bearbeitet werden müssen, um die Vereinbarkeit zu erreichen, ist beachtlich und erfordert zu viele Ressourcen. Wir verpflichten uns jedoch, in Einzelfällen und auf Antrag eine barrierefreie Version der Inhalte zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben“).

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.

Herunterladbare Dokumente, die von Drittbehörden bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Access42“ vorgenommenen Bewertung.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.

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