Schrittweise Alterspension

Die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene schrittweise Alterspension richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig bis zum Erreichen des endgültigen Pensionsalters ein zusätzliches Einkommen beziehen möchten.

Informationen für Arbeitnehmer

Was ist die schrittweise Alterspension?

Die schrittweise Alterspension ist eine Entschädigung, die einem Arbeitnehmer zusteht, der seine Arbeitszeit reduziert, sofern er die Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension erfüllt und die Zustimmung seines Arbeitgebers einholt.

Voraussetzungen

Um diese Entschädigung zu beantragen, muss der Antragsteller (mit oder ohne Wohnsitz in Luxemburg) die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Betriebszugehörigkeit und Arbeitszeit: Der Antragsteller muss in den drei Jahren vor dem Antrag auf Arbeitszeitverkürzung für die schrittweise Alterspension eine Stelle mit einer Arbeitszeit von mindestens 75 % einer Vollzeitstelle bei demselben Arbeitgeber in Luxemburg innegehabt haben.
  • Pensionsanspruch: Der Antragsteller muss die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei der CNAP erfüllen.
  • Modalitäten der Verkürzung:
    • Die Arbeitszeitverkürzung muss mindestens 25 % der letzten Arbeitszeit betragen.
    • Die verbleibende Arbeitszeit darf nicht weniger als 16 Stunden pro Woche betragen.
  • Berechnungsmodalitäten: Die Höhe der Entschädigung für die schrittweise Verringerung der Arbeitszeit entspricht dem Betrag der vorzeitigen Alterspension, multipliziert mit dem Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung.

Antragsverfahren (in zwei Schritten)

Schritt 1: Erhalt der Bescheinigung für den Anspruch auf vorzeitige Pensionierung.

Der Arbeitnehmer beantragt bei der CNAP eine spezielle Bescheinigung. Dieses Dokument bestätigt offiziell:

  1. das Datum, ab dem der Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht
  2. die Erfüllung der Bedingung, dass in den letzten drei Jahren 75 % der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle gearbeitet wurde. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine einzige Stelle bei demselben Arbeitgeber handeln muss.

Einzelheiten zum Antragsverfahren:

  • Beantragung einer Bescheinigung für die Gewährung einer schrittweisen Alterspension:
    • In Kürze wird auf MyGuichet ein spezielles Online-Verfahren verfügbar sein, über das Versicherte die Bescheinigung für die Gewährung einer schrittweisen Alterspension beantragen können.
    • Achtung: Diese Bescheinigung gilt ausschließlich für die schrittweise Pensionierung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der klassischen „Pensionsbescheinigung”, der „Bescheinigung über den Anspruch auf vorzeitige Alterspension” im Rahmen der Frühverrentung oder eines Sozialplans oder der „Bescheinigung für den Antrag auf Ermäßigung für den Verbleib im Erwerbsleben (AMVP)”.
    • Fristen: Die Antwortfristen der Verwaltung entsprechen denen eines Antrags auf vorzeitige Alterspension.
    • Der Bescheinigung liegen ein Antragsformular für die Gewährung der Progressivpension und eine Schätzung der Pensionshöhe bei. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall also keinen separaten Antrag auf Schätzung stellen.
Schritt 2: Zustimmung des Arbeitgebers und Antrag auf Entschädigung
  • Mit der Bescheinigung über die Zulassung zur schrittweisen Pensionierung beantragt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung.
  • Im Falle einer Zustimmung wird von beiden Parteien ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag unterzeichnet.

Der Arbeitnehmer reicht dann sein Antragsformular für die Gewährung der Entschädigung für die schrittweise Alterspension bei der CNAP ein, zusammen mit dem Nachtrag und den anderen im Formular genannten Belegen. Dieses Formular muss spätestens 2 Monate vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeitverkürzung bei der CNAP eingehen.

Informationen für Arbeitgeber

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte und Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Einführung einer schrittweisen Pensionierung für einen Arbeitnehmer.

Rolle des Arbeitgebers

Die Gewährung einer schrittweisen Pensionierung erfordert zwingend die Zustimmung des Arbeitgebers. Letzterer kann den Antrag des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitverkürzung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

Voraussetzungen für den Arbeitnehmer

Bevor Sie zustimmen, überprüfen Sie, ob der Arbeitnehmer die gesetzlichen Kriterien erfüllt:

  • Betriebszugehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss seit mindestens 3 Jahren eine Stelle (mindestens 75 % einer Vollzeitstelle) in Ihrem Unternehmen innehaben.
  • CNAP-Bescheinigung: Der Arbeitnehmer muss Ihnen eine offizielle Bescheinigung der CNAP vorlegen, die seinen Anspruch auf eine schrittweise Pensionierung bestätigt.

Vertragliche Verpflichtungen

Wenn Sie zustimmen:

  • Es muss ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag unterzeichnet werden, um die neue Arbeitszeit zu formalisieren.
  • Arbeitszeitbeschränkungen:
    • Die Arbeitszeitverkürzung muss mindestens 25 % der Arbeitszeit des ursprünglichen Arbeitsvertrags betragen.
    • Die verbleibende Arbeitszeit darf nicht weniger als 16 Stunden pro Woche betragen.

Verwaltungsverfahren

Der Arbeitnehmer muss das Antragsformular für die schrittweise Alterspension an die CNAP zurücksenden, das ihm zusammen mit der Bescheinigung für die progressive Pension zugesandt wird.

Diesem Formular müssen der Nachtrag zum Arbeitsvertrag und andere im Formular genannte Belege beigefügt werden.

Die Art dieser Belege hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers über die Zahlung der schrittweisen Alterspension ab. Der Arbeitgeber muss dem Versicherten die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit dieser den Antrag ausfüllen kann. Gegebenenfalls können beim Arbeitgeber weitere Unterlagen angefordert werden, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind.

Das Formular muss spätestens 2 Monate vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeitverkürzung bei der CNAP eingehen.

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