Mission

Alle Personen, mit Ausnahme der Bediensteten des öffentlichen Sektors, die in Luxemburg eine berufliche Beschäftigung ausüben oder dort ein Ersatzeinkommen beziehen, sind durch das allgemeine Pensionsversicherungssystem abgesichert.

Die Nationale Pensionsversicherungsanstalt (CNAP), die aus der Fusion der vier Pensionskassen hervorgegangen ist, ist seit dem 1. Januar 2009 der Ansprechpartner für alle Versicherten des allgemeinen Systems (Arbeitnehmer des Privatsektors und Selbstständige) in Bezug auf ihre Fragen zur Pensionsversicherung.

Die Hauptaufgabe der nationalen Pensionsversicherungsanstalt besteht in der Gewährung von Pensionsleistungen:

  • im Falle von Alter
  • im Falle von Invalidität
  • im Fall der Hinterbliebenenversorgung

Alle relevanten Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, der Berechnung und den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um eine Pension zu erhalten, finden Sie unter: PENSIONEN.

Zum letzten Mal aktualisiert am