Invalidenpension

Die Invalidenpension ist eine Ersatzleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen einem Versicherten gewährt werden kann, falls jener, aufgrund seines Gesundheitszustands, nicht mehr in der Lage ist weiter zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Definition des Begriffs „Invalidität“ in Luxemburg

Als invalid gilt ein Versicherter, der infolge einer längeren Krankheit, eines Gebrechens oder von Verschleiß einen derartigen Verlust der Arbeitsfähigkeit erlitten hat, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung auszuüben.

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