Vorgehensweise und Verwaltungsverfahren

Die Einreichung des Antrags

Die Leistungen aus der Pensionsversicherung werden nur auf formellen Antrag des Versicherten gewährt. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden und muss auf dem Postweg übermittelt werden.

Grenzgängern, deren letzter Arbeitsort nicht Luxemburg war, wird empfohlen, den Antrag bei der zuständigen Institution am Ort ihres Wohnsitzes zu stellen. Siehe: Der Versicherungsverlauf im Ausland.

Die Bearbeitungsdauer der Pensionsanträge hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der benötigten Daten ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. War der Versicherte in mehreren Ländern berufstätigt hängt die Bearbeitungsdauer auch davon ab, wie schnell die angeforderten Informationen von den ausländischen Versicherungsträgern mitgeteilt werden.

Die Gewährung oder Ablehnung der Pension

Auf jeden Pensionsantrag folgt ein Präsidialbescheid über die Gewährung oder Ablehnung, gegen welchen Rechtsmittel eingelegt werden können. Siehe: Allgemeines – Rechtsbehelfe

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