Vorgehensweise und Verwaltungsverfahren
Die Einreichung des Antrags
Die Leistungen aus der Pensionsversicherung werden nur auf formellen Antrag des Versicherten gewährt. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden und muss auf dem Postweg übermittelt werden.
Grenzgängern wird empfohlen, ihren Antrag entweder bei der zuständigen Institution in ihrem Land des gewöhnlichen Wohnsitzes zu stellen, oder bei der Institution des letzten Mitgliedstaats, nach dessen Gesetzgebung sie versichert waren. Wenn der Antragsteller zu keinem Zeitpunkt in dem Land versichert war, in dem er seinen Wohnsitz hat, leitet diese Institution den Antrag an die Institution des letzten Mitgliedstaats weiter, nach dessen Gesetzgebung er versichert war. Siehe: Der Versicherungsverlauf im Ausland.
Die Bearbeitungsdauer der Pensionsanträge hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der benötigten Daten ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. War der Versicherte in mehreren Ländern berufstätigt hängt die Bearbeitungsdauer auch davon ab, wie schnell die angeforderten Informationen von den ausländischen Versicherungsträgern mitgeteilt werden.
Die Gewährung oder Ablehnung der Pension
Auf jeden Pensionsantrag folgt ein Präsidialbescheid über die Gewährung oder Ablehnung, gegen welchen Rechtsmittel eingelegt werden können. Siehe: Allgemeines – Rechtsbehelfe
Zum letzten Mal aktualisiert am