Die progressive Pension

1) Was ist der Unterschied zwischen der progressive Pension und der vorzeitigen Alterspension?

Die progressive Pension und die vorzeitige Alterspension sind zwei unterschiedliche Modelle, die beide eine Reduzierung oder Beendigung der Erwerbstätigkeit vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von 65 Jahren ermöglichen.

  • Progressive Pension 

Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers reduzieren Sie Ihre berufliche Tätigkeit und beziehen gleichzeitig eine Ausgleichszahlung, die einem Teil Ihrer vorzeitigen Alterspension entspricht.

  • Vorzeitige Alterspension

Sie können Ihre Pension vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von 65 Jahren beziehen, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei können Sie Ihre berufliche Tätigkeit vollständig einstellen oder unter Einhaltung der geltenden Kumulierungsbestimmungen weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

2) Habe ich Anspruch auf eine progressive Pension?

Ja, sofern Sie die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension erfüllen und Ihre Erwerbstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen reduzieren.

Darüber hinaus müssen Sie:

  • in den drei Jahren vor der Antragstellung einer Beschäftigung nachgegangen sein, die mindestens 75 % einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, 
  • Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % reduzieren und
  • weiterhin mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten.

3) Ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich?

Ja. Die Gewährung der progressiven Pension setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus und erfordert den Abschluss eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag.

4) Wie wird die Ausgleichszahlung bei der progressive Pension berechnet?

Die Ausgleichszahlung entspricht dem Betrag der vorzeitigen Alterspension, auf die Sie Anspruch hätten, multipliziert mit dem Prozentsatz der Reduzierung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Leistung ist somit proportional zur Verringerung Ihrer Arbeitszeit.

5) Ist ein Übergang zur (vorzeitigen) Alterspension möglich?

Ja. Ein Wechsel von der progressiven Pension zur (vorzeitigen) Alterspension ist möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Hierfür muss jedoch mehrere Monate vor dem gewünschten Pensionsbeginn ein Antrag bei der CNAP gestellt werden.

6) Kann ich direkt eine vorzeitige Alterspension beantragen?

Ja. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Versicherungsdauer erfüllen, können Sie unmittelbar eine vorzeitige Alterspension beantragen. Der vorherige Bezug einer progressiven Pension ist nicht erforderlich.

7) Ab welchem Alter kann ich vorzeitig in den Ruhestand gehen?

Grundsätzlich ist dies ab dem 57. oder ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Anspruch hängt von Ihrem Alter sowie von Art und Dauer der während Ihres Berufslebens zurückgelegten Versicherungszeiten ab.

8) Wie wird die vorzeitige Alterspension berechnet?

Die Höhe der vorzeitigen Alterspension wird auf Grundlage Ihrer Versicherungszeiten und der beitragspflichtigen Einkünfte berechnet, die Sie im Laufe Ihres Berufslebens erzielt haben.

9) Wie stelle ich meinen Antrag?

  • Für die progressive Pension

Sie müssen zunächst bei der CNAP eine Bescheinigung über den Anspruchsbeginn beantragen, bevor Sie die erforderlichen Schritte bei Ihrem Arbeitgeber einleiten. Die Bescheinigung kann hier beantragt werden.

  • Für die vorzeitige Alterspension

Sie müssen einen Antrag bei der CNAP einreichen und die für Ihre persönliche Situation erforderlichen Unterlagen beifügen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

10) Hat die progressive Pension Auswirkungen auf die Höhe meiner gesetzlichen Alterspension?

Der Bezug einerprogressiven Pension hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Alterspension.

Die während der progressiven Pension auf den weiterhin bezogenen Arbeitslohn entrichteten Beiträge werden jedoch bei der Berechnung Ihrer Alterspension im Alter von 65 Jahren berücksichtigt.

11) Habe ich Anspruch auf eine progressive Pension, wenn ich außerhalb Luxemburgs arbeite?

Nein. Die progressive Pension beruht auf Bestimmungen des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs. Diese gelten nicht für berufliche Tätigkeiten, die außerhalb Luxemburgs ausgeübt werden.

Wenn Sie im Ausland arbeiten, haben Sie daher keinen Anspruch auf eine progressive Pension, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension erfüllen.

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