Der Verwaltungsrat

Die Nationale Pensionsversicherungsanstalt ist für die Verwaltung der Pensionsversicherung zuständig. Sie untersteht der Verantwortung eines Verwaltungsrats

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht neben dem Präsidenten, einem Staatsbeamten, der vom Großherzog ernannt wird, aus:

  • acht Delegierten der Arbeitnehmer des Privatsektors, die von der Arbeitnehmerkammer ernannt werden,
  • einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handelskammer ernannt wird,
  • einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handwerkskammer ernannt wird,
  • einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Landwirtschaftskammer ernannt wird,
  • vier Delegierten der Arbeitgeber, die von der Handelskammer ernannt werden,
  • einem Delegierten der Arbeitgeber, der von der Handwerkskammer ernannt wird.

Es gibt genauso viele stellvertretende Mitglieder wie es Vollmitglieder gibt.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen gefasst. Bei Abstimmungen verfügt jeder Delegierte über eine gewichtete Stimmenzahl, die sich nach der Anzahl der Versicherten richtet, die in den Zuständigkeitsbereich der verschiedenen Berufskammern und ihrer Untergruppen fallen. Die Arbeitgeberdelegierten verfügen zusammen mit den Delegierten der Selbständigen über die gleiche Anzahl von Stimmen wie die Delegierten der Arbeitnehmer. Dasselbe gilt für den Vorsitzenden. Die Anzahl der Stimmen, über die die Arbeitgeberdelegierten und der Vorsitzende verfügen, wird zu Beginn jeder Sitzung des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anwesenheit neu berechnet.

Befugnisse

Der Verwaltungsrat leitet die CNAP in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Verordnungen einem anderen Organ übertragen worden sind. Insbesondere obliegt ihm:

  • die Geschäftsordnung der CNAP zu erstellen,
  • über den Jahreshaushalt zu entscheiden,
  • über die Jahresabrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bilanz zu entscheiden,
  • über die gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen zu entscheiden,
  • Entscheidungen über das Personal der Kasse zu treffen.

Jeder Antrag des Versicherten im Zusammenhang mit einer Leistung zu Lasten der CNAP wird durch einen Beschluss des Präsidenten oder seines Delegierten entschieden. Diese Entscheidung kommt zustande, wenn der Betroffene nicht innerhalb von vierzig Tagen nach der Zustellung schriftlich Einspruch erhebt. Über den Einspruch entscheidet der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat am 16.09.2024

Vertreter des Staates
Alain REUTER (Präsident)
Marc FRIES (Stellvertreter)
Delegierte der Versicherten
Stimmberechtigte Delegierte Stellvertrende Delegierte
Carlos PEREIRA Romance SCHEUER
Pitt BACH Paulo Daniel MARQUES
Suzi HAENTGES Yasmine LORANG
Alain NICKELS Alain FICKINGER
Serge SCHIMOFF Laurent BAUMGARTEN
Alain KINN Pierre SCHREINER
Christophe KNEBELER Rafael RODRIGUES
Cynthia SANTOS Dani GOMES
Delegierte der Selbstständigen
Stimmberechtigte Delegierte Stellvertrende Delegierte
Claude ALVISSE Claude NESSER
Alexa BALLMANN Christian COLAS
Christian WESTER Gilbert LEIDER
Delegierte der Arbeitgeber
Stimmberechtigte Delegierte Stellvertrende Delegierte
Fabienne LANG Elisabeth FRANSSEN
Nicolas SIMONS Michèle MARQUES
Amir GRUMBERG Raymond HORPER
Marc KIEFFER Philippe HECK
Marc WAGENER Théodore BIEWER

Letzte Reihe: Christophe Ernster
Dritte Reihe: Alain Nickels, Georges Conter, Marc Fries (Direktion CNAP)
2. Reihe: Serge Schimoff, Claude Rumé (Direktion CNAP), Claude Nesser
1. Reihe: Carlos Pereira, Alain Reuter (Direktion CNAP), Nicolas Simons

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