Der Verwaltungsrat
Die Nationale Pensionsversicherungsanstalt ist für die Verwaltung der Pensionsversicherung zuständig. Sie untersteht der Verantwortung eines Verwaltungsrats
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat besteht neben dem Präsidenten, einem Staatsbeamten, der vom Großherzog ernannt wird, aus:
- acht Delegierten der Arbeitnehmer des Privatsektors, die von der Arbeitnehmerkammer ernannt werden,
- einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handelskammer ernannt wird,
- einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handwerkskammer ernannt wird,
- einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Landwirtschaftskammer ernannt wird,
- vier Delegierten der Arbeitgeber, die von der Handelskammer ernannt werden,
- einem Delegierten der Arbeitgeber, der von der Handwerkskammer ernannt wird.
Es gibt genauso viele stellvertretende Mitglieder wie es Vollmitglieder gibt.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen gefasst. Bei Abstimmungen verfügt jeder Delegierte über eine gewichtete Stimmenzahl, die sich nach der Anzahl der Versicherten richtet, die in den Zuständigkeitsbereich der verschiedenen Berufskammern und ihrer Untergruppen fallen. Die Arbeitgeberdelegierten verfügen zusammen mit den Delegierten der Selbständigen über die gleiche Anzahl von Stimmen wie die Delegierten der Arbeitnehmer. Dasselbe gilt für den Vorsitzenden. Die Anzahl der Stimmen, über die die Arbeitgeberdelegierten und der Vorsitzende verfügen, wird zu Beginn jeder Sitzung des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anwesenheit neu berechnet.
Befugnisse
Der Verwaltungsrat leitet die CNAP in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Verordnungen einem anderen Organ übertragen worden sind. Insbesondere obliegt ihm:
- die Geschäftsordnung der CNAP zu erstellen,
- über den Jahreshaushalt zu entscheiden,
- über die Jahresabrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bilanz zu entscheiden,
- über die gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen zu entscheiden,
- Entscheidungen über das Personal der Kasse zu treffen.
Jeder Antrag des Versicherten im Zusammenhang mit einer Leistung zu Lasten der CNAP wird durch einen Beschluss des Präsidenten oder seines Delegierten entschieden. Diese Entscheidung kommt zustande, wenn der Betroffene nicht innerhalb von vierzig Tagen nach der Zustellung schriftlich Einspruch erhebt. Über den Einspruch entscheidet der Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat am 16.09.2024
Alain REUTER (Präsident) |
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Marc FRIES (Stellvertreter) |
Stimmberechtigte Delegierte | Stellvertrende Delegierte |
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Carlos PEREIRA | Romance SCHEUER |
Pitt BACH | Paulo Daniel MARQUES |
Suzi HAENTGES | Yasmine LORANG |
Alain NICKELS | Alain FICKINGER |
Serge SCHIMOFF | Laurent BAUMGARTEN |
Alain KINN | Pierre SCHREINER |
Christophe KNEBELER | Rafael RODRIGUES |
Cynthia SANTOS | Dani GOMES |
Stimmberechtigte Delegierte | Stellvertrende Delegierte |
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Claude ALVISSE | Claude NESSER |
Alexa BALLMANN | Christian COLAS |
Christian WESTER | Gilbert LEIDER |
Stimmberechtigte Delegierte | Stellvertrende Delegierte |
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Fabienne LANG | Elisabeth FRANSSEN |
Nicolas SIMONS | Michèle MARQUES |
Amir GRUMBERG | Raymond HORPER |
Marc KIEFFER | Philippe HECK |
Marc WAGENER | Théodore BIEWER |
Letzte Reihe: Christophe Ernster
Dritte Reihe: Alain Nickels, Georges Conter, Marc Fries (Direktion CNAP)
2. Reihe: Serge Schimoff, Claude Rumé (Direktion CNAP), Claude Nesser
1. Reihe: Carlos Pereira, Alain Reuter (Direktion CNAP), Nicolas Simons
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