Versicherungsverlauf
Der individuelle Versicherungsverlauf ist die Grundlage für die Berechnung jeder Pension.
Der Versicherungsverlauf kann aus Zeiten bestehen, die in Luxemburg und in einem Land, mit dem Luxemburg durch ein multi- oder bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit verbunden ist, zurückgelegt wurden. Die Berücksichtigung aller Versicherungszeiten sowie der Ergänzungszeiten in dem Einheitssystem erfordert die Festlegung einer einheitlichen Versicherungsdauer.
Einheit der Berechnung
Die luxemburgischen Versicherungszeiten werden ausschließlich in Kalendermonaten gezählt. Ein voller Monat wird berücksichtigt, wenn mindestens 64 Stunden einer abhängigen Beschäftigung oder 10 Kalendertage einer selbstständigen Tätigkeit erreicht werden. Bruchteile von Monaten, die diese Grenzwerte unterschreiten, werden auf die Folgemonate übertragen. Die beitragspflichtigen Löhne und Einkommen werden an den Monat angehängt, auf den sie sich beziehen.
Diese Methode der Berechnung des Versicherungsverlaufs nach Monaten ist seit dem 1.1.1988 gültig.
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Vor diesem Datum wurden die bei der Alters- und Invalidenversicherungsanstalt zurückgelegten Versicherungszeiten in Tagen gezählt.
Die Umwandlung dieser Versicherungstage in Versicherungsmonate erfolgt, indem die Gesamtzahl der geleisteten Tage durch den Faktor 22,5 geteilt wird.
Beispiel:
Summe der Versicherungstage bis zum 31.12.87: 6.345
6.345 : 22,5 = 282 Versicherungsmonate.
Für Zeiten, die vor dem 1.1.1988 bei der Renten- und Pensionskasse der Privatangestellten zurückgelegt wurden, zählt jeder angefangene Monat als ganzer Monat, sofern er mehr als 15 Kalendertage umfasst. Andernfalls wird er nicht berücksichtigt.
Die Überprüfung des Versicherungsverlaufs
Eine Übersicht über den Versicherungsverlauf wird jährlich an jede Person geschickt, die keine persönliche Pension bezieht und die im Jahr vor dem Versand im allgemeinen Pensionssystem versichert war. Es ist ratsam, die Richtigkeit dieses Auszugs zu überprüfen.
Ab dem Alter von 55 Jahren enthält die Laufbahnübersicht Angaben über den geschätzten Betrag einer möglichen Pension.
Anmerkungen:
- Eventuell anzurechnende Ergänzungszeiten (z. B.: Studium, Kindererziehung usw.) werden zum Zeitpunkt des Pensionsantrags festgelegt und erscheinen nicht auf der Laufbahnübersicht.
- Personen, die nicht mehr versichert sind, erhalten diese jährliche Aufstellung nicht.
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