Internationale Abkommen

Luxemburg hat mit mehr als 20 Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen.

Mit Ausnahme des Abkommens mit China gelten für diese bilateralen Abkommen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und des Leistungsexports. Sie gelten für alle Personen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, mit Ausnahme der Abkommen mit Brasilien, Kap Verde, Marokko und Tunesien, die nur für Staatsangehörige der Vertragsparteien sowie für Staatsangehörige der Europäischen Union gelten. Luxemburg wendet sie auch auf Staatsangehörige der Europäischen Union an.

Das chinesische Abkommen sieht keine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten vor, sondern regelt die Situationen von Entsendungen, Leistungsexport und Gleichbehandlung.

Alle Abkommen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Die in den Abkommen enthaltenen Koordinierungsregeln sind an die in den EU-Verordnungen festgelegten Regeln angeglichen und manchmal sogar erweitert worden.

Eine Liste der geltenden Abkommen finden Sie unter www.secu.lu (Direktlink)

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