Freiwillige Versicherung

Im Bereich der Alters- und Invalidenversicherung sind zwei Formen der freiwilligen Versicherung vorgesehen, nämlich

  • die Weiterversicherung
  • die freiwillige Versicherung

Weiterversicherung

Personen, die in den drei Jahren vor ihrer Abmeldung zwölf Monate Pflichtversicherung nachweisen können, können die Weiterversicherung beantragen. Der Antrag auf Weiterversicherung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Mitgliedschaft bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eingereicht werden.

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Der Bezugszeitraum von drei Jahren wird verlängert, sofern und soweit er sich mit gleichgestellten Zeiten sowie mit früheren Zeiten der Weiter- oder Ergänzungsversicherung oder mit Zeiten, die dem Bezug einer Zulage zum garantierten Mindesteinkommen entsprechen, überschneidet.

Der Antrag auf Weiterversicherung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Versicherung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen für das System, in dem der Versicherte zuletzt versichert war, gestellt werden. Diese Sechsmonatsfrist wird ab dem Tag des Antrags auf Gewährung einer Invalidenpension bis zum Tag der Rechtskraft des Urteils ausgesetzt.

Darüber hinaus kann ein Versicherter, der die gleichen Bedingungen wie oben beschrieben erfüllt, die Pflichtversicherung durch freiwillige Beiträge ergänzen (Ergänzungsversicherung).

Freiwillige Versicherung

Personen, die die Voraussetzungen für die Weiterversicherung nicht erfüllen, können sich nach einem entsprechenden Gutachten des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt, während der Zeiträume, in denen sie ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen nicht ausüben oder einschränken, freiwillig versichern.

Die Betreffenden müssen in Luxemburg wohnen, mindestens 12 Monate lang pflichtversichert sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und keinen Anspruch auf eine persönliche Pension haben.

Administrative Bestimmungen

Versicherte, die ihre Berufstätigkeit aufgeben oder einschränken, können ihre Versicherung fortsetzen oder ergänzen, indem sie einen schriftlichen Antrag bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) stellen.

Verheiratete Personen, die die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllen, können sich für die Zeiten der Erziehung eines minderjährigen Kindes oder der Betreuung einer als pflegebedürftig anerkannten Person versichern, indem sie bei der bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) einen schriftlichen Antrag stellen.

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