Beginn und Anspruchsvoraussetzungen

Beginn der Alterspension

Die Alterspension beginnt am Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Alterspension

Die Alterspension wird ab dem 65. Lebensjahr gewährt, sofern eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten mit Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, fakultativen Versicherungszeiten oder Nachkauf von Versicherungszeiten erreicht ist.

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch den Empfänger einer Alterspension hat keinen Einfluss auf den Anspruch oder die Berechnung der Pension.

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