Vorgehensweise und Verwaltungsverfahren

Die Einreichung des Antrags

Die Leistungen aus der Pensionsversicherung werden nur auf formellen Antrag des Versicherten gewährt. Das Antragsformular muss auf dem Postweg übermittelt werden.

Es ist ratsam, den Antrag auf eine Alterspension mehrere Monate vor dem Anspruchsdatum bei der CNAP einzureichen.

Wenn ein Antragsteller im Laufe seiner beruflichen Laufbahn in mehreren Pensionssystemen versichert war, ist der Antrag an die Pensionsanstalt zu richten, bei welcher er zuletzt versichert war. Siehe: Nationale Koordinierung

Grenzgängern wird empfohlen, den Antrag bei der zuständigen Institution am Ort ihres Wohnsitzes zu stellen. Siehe: Der Versicherungsverlauf im Ausland

Die Bearbeitungsdauer der Pensionsanträge hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der benötigten Daten ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. War der Versicherte in mehreren Ländern berufstätig, hängt die Bearbeitungsdauer des Antrags auch davon ab, wie schnell die angeforderten Informationen von den ausländischen Versicherungsträgern mitgeteilt werden.

Die Gewährung oder Ablehnung der Pension

Auf jeden Pensionsantrag folgt ein Präsidialbescheid über die Gewährung oder Ablehnung, gegen welchen Rechtsmittel eingelegt werden können. Siehe: Allgemeines – Rechtsbehelfe

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