Die Berechnung des Bruttobetrags der Pension
Die Alterspension oder vorzeitige Alterspension setzt sich zusammen aus:
- den pauschalen Steigerungen, einem Element, das sich auf die Versicherungsdauer bezieht.
- den proportionalen Steigerungen, einem Element, das sich auf die eingezahlten Beiträge bezieht.
Element Dauer: die pauschalen Steigerungen
Die pauschalen Steigerungen werden auf Grundlage der Versicherungsdauer gewährt.
Zur Berechnung dieser Dauer werden die Jahre der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativen Versicherung, dem Nachkauf von Versicherungszeiten und den Ergänzungszeiten bis zu einem Maximum von 40 Jahren berücksichtigt.
Beitragselement: Proportionale Steigerungen
Proportionale Steigerungen werden auf Grundlage des beitragspflichtigen Einkommens gewährt, welches während des Versicherungsverlaufs angerechnet wurden.
Eine Jahresendzulage wird, solange bestimmte Bedingungen für das finanzielle Gleichgewicht des allgemeinen Pensionssystems erfüllt sind, Personen gewährt, die am 1. Dezember des Kalenderjahres pensionsberechtigt sind.
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