Das Verwaltungsverfahren vom Antrag bis zur Entscheidung

Wo und wann muss ich meinen Pensionsantrag stellen?

Für die Alterspension ab 65 Jahren: Klicken Sie hier!
Für die vorzeitige Alterspension zwischen 57 und 65 Jahren: Klicken Sie hier!

Das Antragsformular muss per Post geschickt werden. Es muss die Originalunterschrift des Pensionsanwärters enthalten und zusammen mit einem auf den Namen des Pensionsanwärters ausgestellten Bankauszug eingereicht werden.

Ich habe meinen Pensionsantrag eingereicht, was nun?

Um Sie über den ordnungsgemäßen Eingang Ihres Antrags zu informieren, schickt Ihnen die CNAP eine Empfangsbestätigung.

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags kann die CNAP zusätzliche Belege von Ihnen verlangen und muss prüfen, ob die Voraussetzungen für die Pension erfüllt sind.

Wenn Sie Ihre Belege einsenden, ist es wichtig, dass Sie Ihre luxemburgische Sozialversicherungsnummer deutlich kennzeichnen.

Die überprüften Bedingungen sind:

Überprüfung der Versicherungsdauer

Die CNAP muss alle Ihre Versicherungszeiten kennen, um zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Pension haben.

Wenn Ihr Versicherungsverlauf Lücken aufweist, über die wir keine Informationen haben, bitten wir Sie um Informationen über diese Lücken.

Je nach Ihrer Antwort fordert die CNAP offizielle Dokumente von anderen nationalen und internationalen Behörden an.

Überprüfung des Erwerbseinkommens im Hinblick auf die Festlegung des Beginns der vorzeitigen Alterspension

Wenn Sie das Alter und die Versicherungsdauer für den Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension erfüllen, sendet Ihnen die CNAP einen Fragebogen zu, um zu erfahren, ob Sie die Arbeit aufgeben oder weiterhin eine berufliche Tätigkeit ausüben wollen.

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit aufgeben, beginnt Ihre Pension am Tag nach Ihrer Abmeldung.

  • Wenn Sie zuletzt in Luxemburg erwerbstätig waren, wartet die CNAP Ihre Abmeldung beim Centre commun de la sécurité sociale (www.ccss.lu) ab, bevor sie den Beginn Ihrer vorzeitigen Alterspension festlegt.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie abmelden. Eine Bescheinigung über den Beginn des Pensionsanspruchs, die Sie Ihrem Arbeitgeber aushändigen müssen, ist unserem Fragebogen beigefügt.
  • Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie die notwendigen Schritte für Ihre Abmeldung beim Centre commun de la sécurité sociale (www.ccss.lu) veranlassen.
  • Wenn Sie zuletzt im Ausland versichert waren, ist es hilfreich, wenn Sie einen Nachweis über die Beendigung Ihrer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit beifügen.

Nach der Rücksendung des Fragebogens über die Beendigung oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit werden Ihnen bis zum Beginn Ihrer Pension keine weiteren Informationen von der CNAP übermittelt.

Im Falle der Fortsetzung Ihrer Berufstätigkeit

Bevor die CNAP den Beginn Ihrer Pension festlegt, prüft sie, ob Ihr Berufseinkommen die gesetzlich zulässige Grenze nicht überschreitet.

  • Wenn Sie weiterhin eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, bitten wir Sie, dem Fragebogen eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beizufügen, aus der der Beginn der Tätigkeit, die geleisteten Arbeitsstunden und die Höhe Ihres Gehalts hervorgehen.
  • Wenn Sie weiterhin einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, geben Sie bitte im Fragebogen die Höhe des Einkommens aus dieser Tätigkeit an.

Welche Dokumente muss ich meinem Antrag beifügen, wenn ich im Ausland (außer in Luxemburg) gearbeitet habe?

Der vom Pensionsträger des ausländischen Landes erstellte Auszug des Versicherungsverlaufs ist das beste Dokument, das Sie der CNAP übermitteln sollten.

Wenn Sie nicht im Besitz eines solchen Auszugs sind, achten Sie darauf, uns zumindest Ihre ausländische Sozialversicherungsnummer, die genauen Zeiträume Ihrer Tätigkeit im Ausland sowie den Pensionsträger, bei dem Sie versichert waren, mitzuteilen.

Die CNAP selbst fordert in jedem Fall auf dem Verwaltungsweg eine offizielle Bescheinigung über Ihre Versicherungszeiten bei dem Pensionsträger in dem Land/den Ländern an, in dem/denen Sie gearbeitet haben. Obwohl ein solcher Austausch vorgegebener Daten in den europäischen Vorschriften vorgesehen ist und zunehmend digital erfolgt, kann der Erhalt dieser Bescheinigung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die CNAP hat keinen Einfluss darauf, ob Ihr Fall von einem ausländischen Träger bearbeitet wird.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!

Wann und wie werde ich über meinen Pensionsanspruch informiert und wann kann ich die erste Zahlung erhalten?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, informiert Sie die CNAP so bald wie möglich über Ihren Pensionsanspruch, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Pensionsbeginns.

Wir gewähren Ihnen normalerweise einen Vorschuss auf die Pension, bis die Anrechnung Ihrer letzten Gehälter durch das Centre commun de la sécurité sociale erfolgt ist. Diese Anrechnung erfolgt etwa 2 bis 3 Monate nach Beginn Ihrer Pension.

Wenn Sie zuletzt im Ausland versichert waren, warten wir auf die endgültige Bescheinigung des ausländischen Pensionsträgers über Ihre Versicherungszeiten bis zum Beginn der Pension.

Das Verfahren für Ihren Antrag wird mit der Zustellung eines Pensionsbescheides, dem die endgültige Berechnung und Abrechnung beigefügt ist, und gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können, abgeschlossen.

Was ist, wenn ich die Voraussetzungen für eine Pension nicht erfülle?

Die CNAP teilt Ihnen so schnell wie möglich mit, dass Ihr Pensionsantrag abgelehnt wurde, indem sie Ihnen einen Pensionsbescheid zustellt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.

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