Rückerstattung von Beiträgen

Unter welchen Bedingungen kann ich eine Beitragsrückerstattung erhalten?

Zwei Situationen sind möglich:

  • Ich habe mit 65 Jahren keinen Anspruch auf eine Alterspension.
  • Ich beziehe eine Alterspension und arbeite nach 65 Jahren weiter.

Wichtig: Eine Erstattung der Beiträge zur Pensionsversicherung des allgemeinen Systems ist vor dem Alter von 65 Jahren nicht möglich!

• Ich habe mit 65 Jahren keinen Anspruch auf eine Alterspension.

Wenn Sie im Alter von 65 Jahren keinen Anspruch auf eine Alterspension haben, weil Sie die Mindestversicherungsdauer von 120 Monaten unter Zusammenrechnung Ihrer luxemburgischen und ausländischen Zeiten nicht erfüllen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Beitragserstattung.

Laden Sie den „Antrag auf Gewährung einer Pension“ von Guichet.lu herunter und kreuzen Sie „Antrag auf Erstattung der Sozialbeiträge nach Vollendung des 65. Lebensjahres“ an.

• Ich beziehe eine Alterspension und arbeite nach 65 Jahren weiter.

Wenn Sie eine Alterspension beziehen (ab 65 Jahren) und weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, für die Beiträge zur Pensionsversicherung gezahlt werden müssen, können Sie jährlich einen Antrag auf Erstattung der Beiträge stellen, die während des abgelaufenen Kalenderjahres von Ihrem Lohn einbehalten wurden.

Laden Sie den „Antrag auf Beitragserstattung“ auf Guichet.lu herunter.

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Dienststellen Ihren Antrag nicht vor März oder April des laufenden Jahres bearbeiten können, da das Gehalt für den Monat Dezember von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) frühestens im Februar des laufenden Jahres verbucht wird.

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