Vom Bruttobetrag zum Nettobetrag

Vom Bruttobetrag der Pension werden verschiedene Beträge abgezogen. Der Nettobetrag der Pension ist das Ergebnis dieser Abzüge.

Welche Beträge werden von meiner Pension abgezogen?

Die von Ihrer Pension einbehaltenen Beträge hängen von folgenden Faktoren ab:

  • von Ihrer familiären Situation,
  • vom Bruttobetrag Ihrer Pension und
  • von Ihren eventuellen Verbindlichkeiten, die einer Zwangseinziehung unterliegen.

Grundsätzlich sind folgende Abzüge vorgesehen:

  • der Beitrag für die Krankenversicherung
  • der Beitrag für die Pflegeversicherung
  • der jährliche Beitrag zu den Berufskammern
  • die nach Steuertabelle fällige Steuer auf Pensionen.

Eine Steuergutschrift für Pensionsempfängers oder auch andere Steuergutschriften können zum Nettobetrag der Pension hinzugerechnet werden.

Bei der zwangsweisen Eintreibung von Schulden des Pensionsempfängers sind darüber hinaus möglich:

  • der Einbehalt, der im Rahmen der zwangsweisen Eintreibung von Schulden bei Dritten, in der Regel Privatunternehmen, vorgenommen wird.
  • die Einbehaltung für zu Unrecht von der CNAP gezahlte Pensionen.
  • die Verrechnung von Schulden des Pensionsempfängers bei anderen Sozialversicherungsträgern
  • die Verrechnung von Schulden des Pensionsempfängers bei internationalen Organisationen.
Weitere Informationen: Die gesetzlichen Abzüge von den Pensionen

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