Die Alterspension ab dem 65. Lebensjahr
Der Anspruch auf eine Alterspension ist an zwei Bedingungen geknüpft:
- die Altersbedingung: Sie müssen 65 Jahre alt sein und
- die Wartezeitbedingung: Sie müssen über einen mindestens zehnjährigen Versicherungsverlauf verfügen.
Dieser Versicherungsverlauf muss sich aus Pflicht- oder freiwilligen Versicherungszeiten und/oder Nachkauf von Versicherungszeiten zusammensetzen.
Die Mindestdauer von 10 Versicherungsjahren kann sich aus Zeiten zusammensetzen, welche in verschiedenen Ländern erbracht wurden, und beschränkt sich nicht ausschließlich auf luxemburgische Zeiten.
Die Pension wird Ihnen nicht von selbst zuerkannt, auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Es ist zwingend notwendig, eigenständig einen Pensionsantrag zu stellen.
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