Einheitsstatut

Mit dem Gesetz vom 13. Mai 2008 zur Einführung eines Einheitsstatuts, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurde unter anderem die Unterscheidung zwischen den sozioprofessionellen Kategorien der Privatangestellten und der Arbeiter in Bezug auf die soziale Sicherheit und das Arbeitsrecht aufgehoben.

Während die Nationale Gesundheitskasse (CNS) die verschiedenen Krankenkassen ersetzte, trat die Nationale Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) an die Stelle der verschiedenen Pensionskassen des Privatsektors.

Vor der Einführung eines Einheitsstatuts wurden die verschiedenen Pensionskassen nach der sozioprofessionellen Zugehörigkeit ihrer Versicherten klassifiziert. Fortan wurden die Tätigkeitsbereiche der vier ehemaligen Pensionskassen des allgemeinen Systems,

  • Alters- und Invalidenversicherungsanstalt (Etablissement d’assurance contre la vieillesse et l’invalidité - EAVI);
  • Renten- und Pensionskasse der Privatangestellten (Caisse de pension des employés privés - CPEP);
  • Renten- und Pensionskasse der Handwerker, Kaufleute und Industriellen (Caisse de pension des artisans, des commerçants et industriels - CPACI);
  • Landwirtschaftliche Renten- und Pensionskasse (Caisse de pension agricole - CPA)

in der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (Caisse nationale d'assurance pension, CNAP) zusammengefasst.

Das allgemeine Pensionssystem gilt für den Privatsektor und ist im Sozialgesetzbuch (Code de la sécurité sociale) geregelt.

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