Haben Sie bereits eine Pensionsschätzung erhalten? Was Sie wissen sollten
Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension ab 60 Jahren
Wenn Ihnen die CNAP in der Vergangenheit bereits eine Schätzung Ihrer Pensionsansprüche mitgeteilt hat, können die folgenden Informationen für Sie nützlich sein.
Ab dem 1. Juli 2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Diese sehen eine schrittweise Erhöhung der erforderlichen Versicherungsdauer vor, um ab 60 Jahren eine vorzeitige Alterspension beziehen zu können.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf Überprüfung bereits erstellter Schätzungen ist es uns derzeit nicht möglich, eine individuelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die nachstehenden Informationen helfen Ihnen jedoch, die möglichen Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre persönliche Situation besser einzuschätzen.
Was ändert sich?
Bis zum 30. Juni 2026 ist eine Mindestversicherungsdauer von 480 Monaten erforderlich. Diese umfasst:
- die Zeiten der obligatorischen und freiwilligen Versicherung,
- die nachgekauften Zeiten,
- sowie Ergänzungszeiten (Studium nach dem 18. Lebensjahr, Kindererziehung in Luxemburg usw.).
Ab dem 1. Juli 2026 wird diese Mindestdauer schrittweise durch zusätzliche Monate mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen verlängert (siehe nachfolgende Tabelle).
Die Anzahl der zusätzlichen Monate hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie gleichzeitig die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben das 60. Lebensjahr erreicht.
- Sie haben insgesamt 480 Versicherungsmonate.
Datum |
Zusätzlich erforderliche Monate |
01.07.2026 |
+ 1 Monat |
01.01.2027 |
+ 2 Monate |
01.01.2028 |
+ 4 Monate |
01.01.2029 |
+ 6 Monate |
01.01.2030 |
+ 8 Monate |
Achtung!
Die zusätzlichen Monate müssen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Erreichen von 480 Versicherungsmonaten zurückgelegt werden.
Wer ist davon nicht betroffen?
Diese Änderungen gelten nicht für:
- bereits ausgezahlte Pensionen,
- Alterspensionen ab dem 65. Lebensjahr,
- vorzeitige Alterspensionen ab 57 Jahren,
- Pensionen, die gewährt werden, im Anschluss an:
- Vorruhestand bei Schicht- oder Nachtarbeit,
- Anpassungsvorruhestand,
- schrittweiser Vorruhestand mit Beginn vor dem 1. Juli 2026
Ihre Schritte
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Pensionsantrag 8 bis 9 Monate vor dem geplanten Pensionseintritt unter Verwendung des hier verfügbaren Formulars einzureichen.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die CNAP Ihre individuelle Situation und informiert Sie über Ihre Ansprüche, damit Sie das Ende Ihrer beruflichen Tätigkeit in aller Ruhe planen können.
Weitere Informationen zur vorzeitigen Alterspension finden Sie hier.
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