Die vorzeitige Alterspension ist nicht mit dem Vorruhestand zu verwechseln.
Der Vorruhestand ist ein Instrument, das Teil des Arbeitsgesetzbuches und nicht des Sozialgesetzbuches ist.
Der Vorruhestand basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitsministerium und dem jeweiligen Arbeitgeber.
Weitere Informationen zur Vorruhestandsregelung finden Sie unter Guichet.lu.