Änderung des Bankkontos

Pensionen werden ausschließlich per Banküberweisung auf ein Konto ausgezahlt, das auf den Namen des Pensionsempfängers läuft.

Ausnahme: Per Gerichtsbeschluss kann die Pension auf ein anderes Konto gezahlt werden (z. B. wenn der Pensionsempfänger unter Vormundschaft steht).

Möchten Sie Ihr Bankkonto ändern? Dann sind zwei Optionen möglich!

Sie sind Empfänger einer Pension der CNAP.

Die Änderung des Bankkontos muss bei der CNAP schriftlich beantragt werden, entweder per Post oder über das Kontaktformular für Pensionäre. Dem Antrag auf Änderung muss die von Ihrem Finanzinstitut ausgestellte Bankbescheinigung (RIB) beigefügt werden. Ohne dieses Dokument kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.

Die Bankbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von Ihrer Bank oder einem anderen luxemburgischen oder ausländischen Finanzinstitut ausgestellt wird. Dieses Dokument muss den Namen des Kontoinhabers, die IBAN-Nummer sowie die BIC/SWIFT-Nummer Ihres Kontos enthalten.

Postanschrift:

Caisse nationale d'assurance pension

L-2096 Luxemburg

Achtung:

  1. Vergessen Sie nicht, Ihre luxemburgische Versicherungsnummer auf Ihren Unterlagen anzugeben!
  2. Wenn Sie Ihr Bankkonto ändern, warten Sie bitte mit der Schließung des alten Kontos, bis die CNAP die Pension ein erstes Mal auf das neue Bankkonto überwiesen hat. Auf diese Weise können Sie eine mögliche Unterbrechung der Pensionszahlung vermeiden.

Sie sind kein Empfänger einer Pension der CNAP.

Die Änderung des Bankkontos kann nur von einem Pensionsempfänger beantragt werden.

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