Änderung des Wohnsitzes

In Luxemburg ansässige Personen müssen eine Änderung ihrer Adresse innerhalb Luxemburgs nicht bei der CNAP melden. Die luxemburgische Wohnsitzgemeinde nimmt die Änderung im Nationalregister der natürlichen Personen (RNPP) vor, auf welches sich die CNAP bei den Adressen der Versicherten bezieht.

Änderungen des Wohnsitzes ins Ausland oder im Ausland müssen hingegen von den Pensionsempfängern mitgeteilt werden.

Die Adressänderung kann der CNAP entweder auf dem Postweg oder über das Kontaktformular mitgeteilt werden.

Postanschrift:

CNAP
L-2096 LUXEMBURG

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Vorgehensweisen je nach Ihrer Situation.

Pensionsempfänger mit Wohnsitz in Luxemburg

Wenn Sie eine Pension von der CNAP beziehen, in Luxemburg wohnen und ins Ausland umziehen, müssen Sie die CNAP umgehend darüber informieren.

Ihrer Mitteilung muss zwingend notwendig eine von Ihrer neuen Wohngemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung beigefügt werden.

Pensionsempfänger mit Wohnsitz außerhalb Luxemburgs

Wenn Sie eine Pension von der CNAP beziehen, außerhalb Luxemburgs wohnen und Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie die CNAP umgehend darüber informieren.

Ihrer Mitteilung muss zwingend notwendig eine von Ihrer neuen Wohngemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung beigefügt werden.

Kein Pensionsempfänger

Wenn Sie keine luxemburgische Pension beziehen, brauchen Sie uns Ihre Adressänderung nicht mitzuteilen.

Falls Sie bei der CNAP bereits Schritte eingeleitet haben (z. B. laufender Pensionsantrag), sollten Sie uns Ihren Wohnsitzwechsel so bald wie möglich mitteilen.

Zum letzten Mal aktualisiert am