Informationen zur Anpassung des Pensionssystems im Jahr 2026

Die Abgeordnetenkammer hat am 18. Dezember 2025 den Gesetzentwurf zur Anpassung bestimmter Pensionssysteme verabschiedet. Die Anpassungen zielen darauf ab, die finanzielle Tragfähigkeit des Systems zu stärken und gleichzeitig das gesetzliche Pensionsalter bei 65 Jahren zu belassen. Sie werden es ermöglichen, die Finanzen des allgemeinen Pensionssystems bis 2042 zu stabilisieren und die Reserven bis 2050 zu erhalten.

Wichtigste Anpassungen:

  • Erhöhung des Gesamtbeitragssatzes von 24 % auf 25,5 %
  • Flexiblere Berücksichtigung von Studienjahren ab dem 18. Lebensjahr
  • Schrittweise Erhöhung der Beitragsdauer für die vorzeitige Alterspension (nur ab dem 01.07.2026)
  • Einführung einer gestaffelten Pension im allgemeinen System

Ab dem 1. Januar wird auch ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer eingeführt, die bereits in Pension gehen könnten, sich aber dafür entscheiden, ihre Tätigkeit fortzusetzen, auch in Teilzeit. Dieser Steuerfreibetrag kann ab nächster Woche über MyGuichet.lu beantragt werden.

👉 Gut zu wissen:

  • Ab dem 1. Januar wird die CNAP die Anträge auf Schätzung und Pensionsanträge, die in den letzten Wochen zurückgestellt wurden, wieder aufnehmen, um die Umsetzung des neuen Pensionsgesetzes für 2026 abzuwarten.
  • Sie müssen sich nicht mit uns in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Ihr Antrag wieder aufgenommen wird. Alle zurückgestellten Anträge werden in den nächsten Wochen automatisch wieder aufgenommen.

👉 ACHTUNG! Von den Änderungen nicht betroffen sind:

  • Bereits ausgezahlte Pensionsleistungen,
  • Alterpensionen ab 65 Jahren,
  • Vorzeitige Alterpensionen ab 57 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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