Indexanwendung zum 1. Mai 2025
Mit Mitteilung vom 29. April 2025 gab das STATEC bekannt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis die Entwicklung des nationalen Verbraucherpreisindexes eine Indextranche auslösen wird, die eine Erhöhung der Pensionen um 2,5 % mit Wirkung zum 1. Mai 2025 zur Folge hat.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Anwendungswert der gleitenden Skala der Löhne, Gehälter und Pensionen von 944,43 auf 968,04 Punkte steigen.
Da die Pensionen für Mai 2025 Ende April und vor der STATEC Mitteilung ausgezahlt wurden, wird die Differenz aufgrund der Indexerhöhung zum 1. Mai rückwirkend mit der Pension für Juni, d.h. am 27. Mai 2025, ausgezahlt.
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