Indexanwendung zum 1. September 2023
Mit Mitteilung vom 30. August 2023 gab das STATEC bekannt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis die Entwicklung des nationalen Verbraucherpreisindexes eine Indextranche auslösen wird, die eine Erhöhung der Pensionen um 2,5 % mit Wirkung zum 1. September 2023 zur Folge hat.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Anwendungswert der gleitenden Skala der Löhne, Gehälter und Pensionen auf 944,43 Punkte steigen (alter Wert: 921,40 Punkte).
Da die Pensionen für September 2023 Ende August und vor der STATEC Mitteilung ausgezahlt wurden, wird die Differenz aufgrund der Indexerhöhung zum 1. September rückwirkend mit der Pension für Oktober, d.h. am 27. September 2023, ausgezahlt.
Zum letzten Mal aktualisiert am